Zur ambulanten Pflege zählen Grundpflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige.
Zur ambulanten Pflege zählen Grundpflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige.
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