Kostenübernahme – wer zahlt? Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Schulung vollständig (§45 SGB XI). Von admin|2025-12-01T11:52:44+01:00Dezember 1, 2025|Pflegeschulung|0 Kommentare Teilen Sie diesen Artikel! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: admin Hinterlasse einen Kommentar Antwort abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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